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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Erläuterungen zu § 58 - Gewinn

Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns

Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge

Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen

Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen

Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen

Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds

Erläuterungen zu § 65 - Verluste

Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif

Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen

Erläuterungen zu § 68 - Holdinggesellschaften

Erläuterungen zu § 69 - Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)

Domizilgesellschaften

Gewinnsteuer von Domizilgesellschaften

Statuswechsel Domizilgesellschaften

Berechnungsbeispiel 1: Spartenrechnung Domizilgesellschaften mit Einkünften aus der Schweiz und DBA-Erträgen

Berechnungsbeispiel 2: Spartenrechnung Domizilgesellschaft mit Verlusten auf schweizerischen Wertschriften

Gemischte Gesellschaften

Gewinnsteuer von gemischten Gesellschaften

Grundsatz zur Ermittlung des steuerbaren Reingewinnes von gemischten Gesellschaften

Erträge aus Beteiligungen bei gemischten Gesellschaften

Übrige Einkünfte aus der Schweiz

Als übrige Einkünfte aus der Schweiz gelten Erträge aus schweizerischer Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit, Kapitalerträge und Kapitalgewinne von in der Schweiz ansässigen Schuldnern, soweit sie nicht auf Beteiligungen gemäss § 67 StG entfallen, beispielsweise:

  • Vermögenserträge (Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne) aus der Schweiz
  • Treuhandkommissionen
  • Erträge aus immateriellen Rechten (Lizenz- und Markenrechte) aus der Schweiz
  • Einkünfte, für die eine Entlastung von ausländischen Quellensteuern beansprucht wird und für die das Doppelbesteuerungsabkommen die ordentliche Besteuerung in der Schweiz voraussetzt
  • Erträge aus Grundeigentum in der Schweiz (inkl. marktmässig ermittelte Eigenmiete)

 

Der geschäftsmässig begründete Aufwand, der mit diesen Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, wird von den steuerbaren Erträgen abgezogen.

Der Finanzierungsaufwand kann dabei im Verhältnis des Buchwertes der entsprechenden Aktiven zu den gesamten Aktiven verteilt werden.

Der Abzug für Verwaltungskosten und Steuern wird in der Praxis auf pauschal 25 % der Erträge festgelegt.

Abschreibungen und Verluste auf schweizerischen Wertschriften, Forderungen usw. können nur mit Einkünften aus der Schweiz verrechnet werden.

Übersteigen die Abschreibungen/Verluste die Erträge aus Grundeigentum und die übrigen Erträge Schweiz, so führt dies zu einem negativen Ergebnis Nettoerträge Schweiz. Dieses negative Ergebnis ist in der Erfolgsrechnung bereits verrechnet worden. Das Ergebnis aus der operativen Tätigkeit (In- und Ausland) ist entsprechend gekürzt worden. Ein Verlustvortrag aus den Erträgen Schweiz ist gesetzlich nicht vorgesehen (siehe Berechnungsbeispiel 2: gemischte Gesellschaft mit Verlusten auf schweizerischen Wertschriften). 

Handelserträge aus der Schweiz (zulässig bis zu 20 %) unterliegen der ordentlichen Besteuerung. Sie werden mit einer Quote des operativen Ergebnisses berücksichtigt (steuerbare Quote Schweiz) (siehe Berechnungsbeispiel 1: gemischte Gesellschaft mit Erträgen aus der Schweiz und aus Beteiligungen).

 

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