Einleitung
Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung
Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen
Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage
Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen
Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)
Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen
Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge
Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte
Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit
Erläuterungen zu § 28 - Verluste
Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen
Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe
Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge
Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)
Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer
Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken
Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht
Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil
Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode
Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen
Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen
Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen
Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen
Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen
Erläuterungen zu § 58 - Gewinn
Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns
Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand
Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge
Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen
Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen
Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen
Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds
Erläuterungen zu § 65 - Verluste
Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif
Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen
Erläuterungen zu § 68 - Holdinggesellschaften
Erläuterungen zu § 69 - Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)
Domizilgesellschaften
Gewinnsteuer von Domizilgesellschaften
Statuswechsel Domizilgesellschaften
Berechnungsbeispiel 1: Spartenrechnung Domizilgesellschaften mit Einkünften aus der Schweiz und DBA-Erträgen
Berechnungsbeispiel 2: Spartenrechnung Domizilgesellschaft mit Verlusten auf schweizerischen Wertschriften
Gemischte Gesellschaften
Gewinnsteuer von gemischten Gesellschaften
Grundsatz zur Ermittlung des steuerbaren Reingewinnes von gemischten Gesellschaften
Erträge aus Beteiligungen bei gemischten Gesellschaften
Übrige Einkünfte aus der Schweiz
Als übrige Einkünfte aus der Schweiz gelten Erträge aus schweizerischer Verwaltungs- oder Geschäftstätigkeit, Kapitalerträge und Kapitalgewinne von in der Schweiz ansässigen Schuldnern, soweit sie nicht auf Beteiligungen gemäss § 67 StG entfallen, beispielsweise:
- Vermögenserträge (Zinsen, Dividenden und Kapitalgewinne) aus der Schweiz
- Treuhandkommissionen
- Erträge aus immateriellen Rechten (Lizenz- und Markenrechte) aus der Schweiz
- Einkünfte, für die eine Entlastung von ausländischen Quellensteuern beansprucht wird und für die das Doppelbesteuerungsabkommen die ordentliche Besteuerung in der Schweiz voraussetzt
- Erträge aus Grundeigentum in der Schweiz (inkl. marktmässig ermittelte Eigenmiete)
Der geschäftsmässig begründete Aufwand, der mit diesen Erträgen in wirtschaftlichem Zusammenhang steht, wird von den steuerbaren Erträgen abgezogen.
Der Finanzierungsaufwand kann dabei im Verhältnis des Buchwertes der entsprechenden Aktiven zu den gesamten Aktiven verteilt werden.
Der Abzug für Verwaltungskosten und Steuern wird in der Praxis auf pauschal 25 % der Erträge festgelegt.
Abschreibungen und Verluste auf schweizerischen Wertschriften, Forderungen usw. können nur mit Einkünften aus der Schweiz verrechnet werden.
Übersteigen die Abschreibungen/Verluste die Erträge aus Grundeigentum und die übrigen Erträge Schweiz, so führt dies zu einem negativen Ergebnis Nettoerträge Schweiz. Dieses negative Ergebnis ist in der Erfolgsrechnung bereits verrechnet worden. Das Ergebnis aus der operativen Tätigkeit (In- und Ausland) ist entsprechend gekürzt worden. Ein Verlustvortrag aus den Erträgen Schweiz ist gesetzlich nicht vorgesehen (siehe Berechnungsbeispiel 2: gemischte Gesellschaft mit Verlusten auf schweizerischen Wertschriften).
Handelserträge aus der Schweiz (zulässig bis zu 20 %) unterliegen der ordentlichen Besteuerung. Sie werden mit einer Quote des operativen Ergebnisses berücksichtigt (steuerbare Quote Schweiz) (siehe Berechnungsbeispiel 1: gemischte Gesellschaft mit Erträgen aus der Schweiz und aus Beteiligungen).