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Einleitung

Erläuterungen zu § 1 - Einkommenssteuern: System der Postnumerandobesteuerung

Erläuterungen zu § 3 - Unbeschränkte ganzjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 4 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 5 - Interkantonale Steuerausscheidung natürliche Personen

Erläuterungen zu § 6 - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit ganzjähriger unbeschränkter Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 11 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsgrundlage

Erläuterungen zu § 16 - Unselbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 17 - Selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 18 - Umwandlungen, Zusammenschlüsse, Teilungen

Erläuterungen zu § 18 ter - Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen des Geschäftsvermögens (ab Steuerperiode 2012)

Erläuterungen zu § 19 - Erträge aus beweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 20 - Erträge aus unbeweglichem Vermögen

Erläuterungen zu § 21 - Einkünfte aus Vorsorge

Erläuterungen zu § 22 - Übrige Einkünfte

Erläuterungen zu § 25 - Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 26 - Aufwendungen für die selbständige Erwerbstätigkeit

Erläuterungen zu § 28 - Verluste

Erläuterungen zu § 29 - Kosten für das Privatvermögen

Erläuterungen zu § 30 - Allgemeine Abzüge unabhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 31 - Allgemeine Abzüge abhängig von der Einkommenshöhe

Erläuterungen zu § 33 - Sozialabzüge

Erläuterungen zu § 37ter - Besteuerung der Liquidationsgewinne bei defintiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (gültig ab 1.1.2011)

Erläuterungen zu § 38 - Vermögenssteuer

Erläuterung zu § 42 - Der Steuerwert von Grundstücken

Erläuterungen zu § 46 A - Unbeschränkte unterjährige Steuerpflicht

Erläuterungen zu § 46 B - Beschränkte Steuerpflicht (Nebensteuerdomizil) mit unbeschränkter unterjähriger Steuerpflicht am Hauptsteuerdomizil

Erläuterungen zu § 49 - Vorbemerkung: Steuerpflicht, Steuerperiode und Steuerbemessungsperiode

Erläuterungen zu § 50 - Juristische Personen

Erläuterungen zu § 51 - Persönliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 52 - Wirtschaftliche Zugehörigkeit

Erläuterungen zu § 53 - Steuerausscheidungen

Erläuterungen zu § 54 - Steuererleichterung für Unternehmen

Erläuterungen zu § 55 - Beginn und Ende der Steuerpflicht juristischer Personen

Erläuterungen zu § 57 - Steuerbefreite juristische Personen

Erläuterungen zu § 58 - Gewinn

Erläuterungen zu § 59 - Berechnung des Reingewinns

Erläuterungen zu § 60 - Geschäftsmässig begründeter Aufwand

Erläuterungen zu § 61 - Erfolgsneutrale Vorgänge

Erläuterungen zu § 62 - Umstrukturierungen

Erläuterungen zu § 62 bis - Abschreibungen

Erläuterungen zu § 63 - Ersatzbeschaffungen

Erläuterungen zu § 64 - Gewinne von Vereinen, Stiftungen und Anlagefonds

Erläuterungen zu § 65 - Verluste

Erläuterungen zu § 66 - Steuertarif

Erläuterungen zu § 67 - Gesellschaften mit Beteiligungen

Erläuterungen zu § 68 - Holdinggesellschaften

Erläuterungen zu § 69 - Verwaltungsgesellschaften (Domizil- und gemischte Gesellschaften)

Domizilgesellschaften

Gewinnsteuer von Domizilgesellschaften

Statuswechsel Domizilgesellschaften

Berechnungsbeispiel 1: Spartenrechnung Domizilgesellschaften mit Einkünften aus der Schweiz und DBA-Erträgen

Berechnungsbeispiel 2: Spartenrechnung Domizilgesellschaft mit Verlusten auf schweizerischen Wertschriften

Gemischte Gesellschaften

Gewinnsteuer von gemischten Gesellschaften

Grundsatz zur Ermittlung des steuerbaren Reingewinnes von gemischten Gesellschaften

Erträge aus Beteiligungen bei gemischten Gesellschaften

Übrige Einkünfte aus der Schweiz

Übrige Einkünfte aus dem Ausland

Der in der Schweiz steuerbare Reingewinn wird auf Grund einer Spartenrechnung ermittelt.
In Anwendung der allgemeinen Grundsätze wird zunächst der gesamte steuerbare Reingewinn der Gesellschaft festgelegt. Davon wird der Gewinn aus schweizerischen Quellen ausgeschieden, welcher der Besteuerung in der Schweiz unterliegt, sowie der Nettoertrag aus Beteiligungen, welcher steuerfrei ist. Nettoverluste auf Beteiligungen können nicht mit Gewinnen aus schweizerischen oder ausländischen Quellen verrechnet werden. Der gemäss Spartenrechnung verbleibende Gewinn aus ausländischen Quellen wird nach Massgabe des Umfangs der Geschäftstätigkeit in der Schweiz besteuert (steuerbare Quote Ausland). Dieser äussert sich einerseits in der Intensität der tatsächlichen Präsenz der Gesellschaft in der Schweiz und andererseits im Grad der wirtschaftlichen Affinität der ausländischen Einkünfte zur Schweiz.

In der Regel bemisst sich die Quote für die Besteuerung des Gewinnes aus der ausländischen Geschäftstätigkeit nach der Personalintensität in der Schweiz wie folgt:

 

Massgebend sind die in der Schweiz beschäftigten Vollzeitstellen des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres.

Sind Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz massgeblich an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt, wirkt sich dies grundsätzlich Quoten erhöhend (10 %-Punkte) aus. Die Quote von maximal 25 % wird jedoch nicht überschritten.

Für den CHF 200 Mio. übersteigenden operativen Gewinn Ausland (auf 12 Monate bezogen) gemäss Spartenrechnung beträgt die steuerbare Quote 10 %, unabhängig von der Anzahl Beschäftigte oder einer massgeblichen schweizerischen Beteiligung an der Gesellschaft. Diese Regelung findet erstmals Anwendung auf die im Kalenderjahr 2007 beginnenden Geschäftsjahre.

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