Unterstützungsanzeigen für Gemeinden
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Zuger Gemeinden vom Bund, vom Wohn- oder vom Heimatkanton Kostenersatz für unterstützte Personen. Die Ersatzpflicht wird dem pflichtigen Gemeinwesen durch eine Unterstützungsanzeige gemeldet.
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Formular-Übersicht | Informationsblatt | |
| Handbuch Sozialhilfe des Kantons Zug | Dokument |