Unterstützungsanzeigen nach Sozialhilfegesetz (SHG)
Für Zuger Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger, die keinen Unterstützungswohnsitz begründen können und in den Heimatkanton zurückkehren, vergütet der Kanton der Aufenthaltsgemeinde die Unterstützungskosten (§ 33 Abs. 2 SHG).
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| UA 1 - Unterstützungsanzeige gemäss § 33 Abs. 2 SHG | Formulare | |
| NM 1 - Nachtragsmeldung gemäss § 33 Abs. 2 SHG | Formulare |