Coronavirus
Massnahmen im Kulturbereich
Der Bundesrat hat ergänzend zu den auch für den Kultursektor geltenden gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (Massnahmen für Selbständigerwerbende, Kurzarbeitsentschädigung und Liquiditätshilfen) verschiedene spezifische Massnahmen für den Kultursektor beschlossen (COVID-Verordnung Kultur). Sie sind für sechs Monate befristet (bis 20. September 2020).
Für die Ausführung der Ausfallentschädigung für Kulturunternehmen und Kulturschaffende ist der Kanton zuständig.
Gesuche können ab sofort eingereicht werden:
Kontakt
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