Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Unterstützungsmassnahmen gemäss COVID-Verordnung Kultur - Ausfallentschädigung für Kulturschaffende
Der Bundesrat hat ergänzend zu den auch für den Kultursektor geltenden gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (Massnahmen für Selbständigerwerbende, Kurzarbeitsentschädigung und Liquiditätshilfen) verschiedene spezifische Massnahmen für den Kultursektor beschlossen (COVID-Verordnung Kultur). Sie sind für sechs Monate befristet (bis 20. September 2020).
Kulturschaffende können für den finanziellen Schaden, der namentlich aus der Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten oder aus Betriebsschliessungen entsteht, eine Ausfallentschädigung in Form einer nicht-rückzahlbaren Finanzhilfe beantragen.
Bitte bereiten Sie vor dem Ausfüllen des Online-Formulars die im Merkblatt erwähnten einzureichenden Unterlagen sowie das Beiblatt vor.
Download
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Beiblatt_Ausfallentschädigung_Kulturschaffende.xlsx | 25.05.2020 | |
| Merkblatt_Ausfallentschädigung für Kulturschaffende.pdf | 16.06.2020 | |
| Schadensberechnung Kulturschaffende.pdf | 25.05.2020 |