Soforthilfen für Kulturunternehmen
Unterstützungsmassnahmen gemäss COVID-Verordnung Kultur - Soforthilfe für Kulturunternehmen (rückzahlbare zinslose Darlehen)
Der Bundesrat hat ergänzend zu den auch für den Kultursektor geltenden gesamtwirtschaftlichen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (Massnahmen für Selbständigerwerbende, Kurzarbeitsentschädigung und Liquiditätshilfen) verschiedene spezifische Massnahmen für den Kultursektor beschlossen (COVID-Verordnung Kultur). Sie sind für zwei Monate befristet (bis 20. Mai 2020).
Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zur Sicherstellung ihrer Liquidität Soforthilfen in Form rückzahlbarer zinsloser Darlehen beantragen.
Bitte bereiten Sie vor dem Ausfüllen des Online-Formulars die im Merkblatt erwähnten einzureichenden Unterlagen vor.
Download
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Merkblatt_Soforthilfe für Kulturunternehmen.pdf | 16.04.2020 |