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Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren KS 381, Gemeinde Menzingen

Öffentliche Planauflage im BaubewilligungsverfahrenKantonsstrasse 381, Gemeinde MenzingenÖffentliche Planauflage für das Projekt «Quellschutzmassnahmen neue Lorzentobelbrücke»

Öffentliche Planauflage im Baubewilligungsverfahren

Kantonsstrasse 381, Gemeinde Menzingen
Öffentliche Planauflage für das Projekt «Quellschutzmassnahmen neue Lorzentobelbrücke»

Im Reglement für die Grundwasserschutzzone der Quellfassungen Lorzentobel, Gemeinde Menzingen, vom 28. Oktober 2009 wurden Vorschriften zum Schutz der Quellwasserfassungen erlassen. Im Brückenkörper der neuen Lorzentobelbrücke befinden sich zwei Leitungen, welche die Quellen gefährden können. Dabei handelt es sich um die Schmutzwasserleitung des Gewässerschutzverbands der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ) und die Strassenentwässerung des Kantons Zug. Es soll verhindert werden, dass im Havariefall (Leitungsbruch) das Schmutzwasser die Quellen verunreinigen kann.

Mit dem vorliegenden Projekt werden folgende Massnahmen realisiert: Zwei Fallleitungen am Brückenpfeiler 4, ein Tosbecken, diverse Ableitungen sowie ein Auffangbecken beim Wider-lager Seite Ägeri. Alle Massnahmen haben das Ziel, in einem Schadenfall austretendes Schmutzwasser sicher aus den Gewässerschutzzonen zu führen.

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 15 Gesetz über Strassen und Wege (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 Planungs- und Baugesetz (PBG; BGS 721.11), mit Art. 19 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz (GschG; SR 814.20) sowie § 3 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1) wird das Projekt während 20 Tagen, d.h. vom 9. bis 28. Februar 2018 öffentlich aufgelegt.

Die gesamten Gesuchsunterlagen können beim Kanton Zug (Tiefbauamt, Aabachstrasse 5, Zug) sowie auf der Gemeindekanzlei Menzingen öffentlich eingesehen werden. Zusätzlich wird das Rodungsgesuch gleichzeitig beim Amt für Wald und Wild, Aegeristrasse 56, Zug, öffentlich aufgelegt.

Personen und Organisationen, welche von den Plänen oder vom Baugesuch berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse am Ausgang des Verfahrens haben, können innert der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind an die Baudirektion des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Postfach, 6301 Zug, zu richten. Sie müssen schriftlich erfolgen und einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Zug, 9. Februar 2018

Baudirektion des Kantons Zug
Urs Hürlimann, Regierungsrat

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