Hinweise:
Soweit im Einzelfall nicht anders erwähnt, sind die in den Verhandlungslisten aufgeführten Gerichtsverhandlungen öffentlich. Die Urteilsberatungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Coronavirus (COVID-19):
Besondere Hinweise zur Durchführung von Verhandlungen
Um den vom Bundesrat verordneten und laufend angepassten Schutzmassnahmen bestmöglich nachzukommen, gelten bis auf Weiteres im Zusammenhang mit der Durchführung von Verhandlungen der Strafabteilung des Obergerichts die nachfolgenden Anweisungen und Besonderheiten:
- Die Gerichtsverhandlungen sind grundsätzlich nach wie vor öffentlich. Da die verfügbaren Plätze im Gerichtssaal aufgrund der aktuell geltenden Distanzvorschriften stark beschränkt sind, haben sich sämtliche Medienschaffende und Besucherinnen/Besucher vorgängig anzumelden, damit nötigenfalls und falls möglich ein anderer Verhandlungsort festgelegt werden kann. Eine Teilnahme kann trotzdem nicht garantiert werden.
- Nebst den Parteien werden in erster Linie Medienschaffende zugelassen. Diese haben sich spätestens sieben Tage vor dem Verhandlungstermin anzumelden, ansonsten eine Teilnahme nicht garantiert werden kann.
- Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Verhandlungen nur zurückhaltend zu besuchen und sich vorgängig telefonisch zu erkundigen, ob der Besuch einer Verhandlung möglich ist. Sie haben sich ebenfalls spätestens sieben Tage vor dem Verhandlungstermin anzumelden. Ohne eine solche rechtzeitige Anmeldung wird kein Zutritt gewährt.
- Vor, während und nach den Verhandlungen sind durch alle Anwesenden die aktuellen Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit betreffend Hygiene und soziale Distanz einzuhalten (vgl. www.bag-coronavirus.ch).
- Parteien, Medienschaffende sowie Besucherinnen/Besucher werden gebeten, sich vor Beginn der Verhandlung unter Vorweisung eines Personalausweises mit Foto am Empfang des Gerichtsgebäudes anzumelden.
- Personen, die krank sind oder Erkältungssymptome aufweisen, werden zu Verhandlungen nicht zugelassen.
- Prozessparteien und Personen, die zum persönlichen Erscheinen am Gericht vorgeladen sind und solche Symptome haben, werden gebeten, sich vorgängig telefonisch zu melden.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis!
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