Obergericht
Als oberste kantonale Gerichtsbehörde in Zivil- und Strafsachen wird das Obergericht tätig, wenn eine Prozesspartei gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts oder des Strafgerichts ein Rechtsmittel einlegt. Dem Obergericht generell unterstellt sind zudem die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht, die Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte und die Anwaltsprüfungskommission. Die Friedensrichter- und Betreibungsämter sind administrativ den Gemeinden, das Konkursamt sowie die Schlichtungsbehörde Miet- und Pachtrecht der Volkswirtschaftsdirektion unterstellt. Bei Letztgenannten übt das Obergericht aufsichtsrechtliche Funktion aus.
Hinweise betreffend Coronavirus (COVID-19):Verhandlungen Gerichtsferien in Zivilverfahren verlängert |
Wichtiger Hinweis
Eingaben, welche per Telefax, E-Mail oder auf andere Weise ohne Originalunterschrift übermittelt werden, gelten als nicht rechtsgültig eingereicht. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht verschlüsselt. Anfragen und Eingaben zu konkreten Fällen werden über E-Mail nicht entgegengenommen.
Eingaben via Kontaktformular sind nicht rechtsgültig.
Mitglieder
| Ulrich Felix, 1963, lic. iur. | Präsident |
| Siegwart Marc, 1960, lic. iur. | Vizepräsident |
| Huber Peter, 1961, lic. iur. LL.M. | Oberrichter |
| Scherer Stephan, 1961, lic. iur. | Oberrichter |
| Hager Celdrán Andrea, 1968, lic. iur. | Oberrichterin |
| Dalcher Stephan, 1954, lic. iur. | nebenamtlicher Oberrichter |
| Horber Felix, 1959, Dr. iur. | nebenamtlicher Oberrichter |
Thema
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Strafprozessordnung des Kantons Zug (bis 2010) | Gesetz | |
| Verordnung über den Stillstand der Fristen in Zivil- und Verwaltungsverfahren | Gesetz | |
| Zivilprozessordnung des Kantons Zug (bis 2010) | Gesetz |