Fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
Die Schweiz arbeitet ein schwieriges Kapitel ihrer Sozialgeschichte auf. Es geht um das Schicksal von Menschen, die vor 1981 von so genannt «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Zu den Betroffenen zählen «Verdingkinder», Heimkinder, «administrativ Versorgte» (Personen, die im Rahmen administrativer Massnahmen in geschlossene Anstalten, zum Teil sogar in Strafanstalten eingewiesen worden sind), Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt worden sind (unter Zwang oder ohne Zustimmung erfolgte Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen) sowie Zwangsadoptierte.
Aktensuche für Betroffene
Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Einsicht in die Akten über Sie. Das Staatsarchiv stellt Ihnen allfällige Unterlagen, die sich im Staatsarchiv Zug befinden, im Lesesaal zur Verfügung und berät Sie bei der Suche weiterer Unterlagen in anderen Archiven.
Solidaritätsbeitrag
Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) sieht neben der Anerkennung des von den Opfern erlittenen Unrechts insbesondere auch die Auszahlung eines Solidaritätsbeitrags an die Opfer vor. Opfer «fürsorgerischer Zwangsmassnahmen» und Fremdplatzierungen können gestützt auf dieses Gesetz ihren Anspruch für die Auszahlung eines Solidaritätsbeitrags geltend machen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Delegierten für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen.
Historische Aufarbeitung der sozialen Fürsorge
Auch im Kanton Zug ist zahlreichen von «fürsorgerischen Zwangsmassnahmen» betroffenen Personen Unrecht geschehen. Doch ein umfassendes Bild über die damaligen Geschehnisse, die Gesetze und Ausführungsbestimmungen, die Vorgehensweisen und insbesondere das Ausmass fehlen.
Mit einer umfassenden Untersuchung zur sozialen Fürsorge im Kanton Zug im Zeitraum von 1850 bis 1980 übernehmen Kanton und Gemeinden die Verantwortung für die damaligen Geschehnisse. Ausführliche Angaben zur historischen Aufarbeitung entnehmen Sie der entsprechenden Website des Kantonalen Sozialamts.