Allgemeine Hinweise zum Amtsblatt-Tool
Informationen für Amtstblatt Redaktorinnen und Redaktoren
Hinweise
- Das Zuger Amtsblatt wird wöchentlich von der Firma Speck Medien AG aufbereitet, gelayoutet und auf Papier gedruckt.
- Die Redaktorinnen und Redaktoren sind für den Inhalt ihrer eingereichten amtlichen Meldungen verantwortlich.
- Die Online erfassten und eingereichten Meldungen bleiben im geschützten Bereich auf https://amtsblatt.zug.ch und können nur mit einem persönlichen Login angeschaut werden. Link zum Amtsblatt
- Meldungen sind kurz, klar und sachlich abzufassen.
- Die Publikationen sind für alle Personen in derselben Berechtigungsgruppe ersichtlich. Die Stellvertretung ist sichergestellt.
- Die Gruppe «Direktion des Innern» beinhaltet Amt für Wald und Wild, Sozialamt usw.
- Die Gruppe «Einwohnergemeinde Unterägeri» beinhaltet Musikschule, Bildung usw.
- Formatierungen von kopierten Texten aus Word oder PDF können einfach mit dem Editor (Alle Programme - Zubehör - Editor) entfernt werden.
- Aus organisatorischen Gründen können Meldungen frühestens zwei Monate vor dem Erscheinungsdatum weiterverarbeitet werden. Verfrüht eingereichte Meldungen werden zurückgewiesen.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich an kanzlei.ska@zg.ch
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| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Anleitung Redaktorinnen und Redaktoren | 10.07.2020 |