Ausweisentzug
Ausweisentzug, ADMAS, Administrativmasnamhmen
Ausweise und Bewilligungen werden entzogen, wenn festgestellt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung nicht oder nicht mehr bestehen; sie können entzogen werden, wenn die mit der Erteilung im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet werden. Nach Verkehrsregelverletzungen kann der Lernfahr- oder Führerausweis u.a. entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen werden.