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Ausweisentzug

Ausweisentzug, ADMAS, Administrativmasnamhmen

Ausweise und Bewilligungen werden entzogen, wenn festgestellt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erteilung nicht oder nicht mehr bestehen; sie können entzogen werden, wenn die mit der Erteilung im Einzelfall verbundenen Beschränkungen oder Auflagen missachtet werden. Nach Verkehrsregelverletzungen kann der Lernfahr- oder Führerausweis u.a. entzogen oder eine Verwarnung ausgesprochen werden.

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