Verkehrsregelverletzungen
Mit den letzten zwei Revisionen des Strassenverkehrsgesetzes, welche per 1. Januar 2005 und 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind, wurden die Administrativ-Massnahmen im Strassenverkehr markant verschärft. Insbesondere Rückfälle werden in der Regel massiv härter sanktioniert. Die Administrativ-Massnahmen (Entzüge und Verwarnungen) werden je nach Schwere der Übertretung ausgesprochen. Betreffend Fahren in angetrunkenem Zustand und Geschwindigkeistübertretungen geben die Richtlinien für die Anordnung von Administrativ-Massnahmen einen Anhaltspunkt. Diese so genannten Einsatzmassnahmen werden als Ausgangspunkt angesehen; die konkretete Massnahme wird unter Berücksichtigung aller Tatsachen und Umstände individuell festgelegt. Allerdings ist das Strassenverkehrsamt an die Mindestentzugsdauern gebunden, welche von Gesetzes wegen nicht unterschritten werden können. Unter dem Link Verfahrenskosten finden Sie die Gebühren der Administrativ-Massnahmen.
Weitere Auskünfte zu Administrativ-Massnahmen erhalten Sie unter
Telefon: +41 41 728 50 37
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| 1) Administrativ-Massnahmen | Informationsblatt | |
| 2) Geschwindigkeitsüberschreitung (Schwellenwerte) | Merkblatt | |
| 3) Einsatzmassnahmen bei Überschreitung der Höchstgeschw. | Richtlinie | |
| 4) Einsatzmassnahmen bei Fahren in angetrunkenem Zustand | Richtlinie | |
| 5) Gebühren im SVG-Administrativverfahren | Informationsblatt |