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Einlösung eines Schiffes

Einlösen eines Schiffes / Benötigte Unterlagen; Schifffahrtsamt Zug

Einlösung eines Schiffes

Sie sind Besitzer eines Schiffes geworden und möchten so schnell wie möglich aufs Wasser. Damit dies möglich wird, sind vorerst einige Punkte zu beachten: Schiffe ab einer Länge von 2,5 Metern müssen eingelöst (immatrikuliert) werden (siehe Ausweis und Kontrollschild). Dafür benötigen wir von Ihnen das kantonale Anmeldeformular mit den entsprechenden Unterlagen.


Achtung:

Gemäss der Schweizerischen Abgasbestimmung können keine Motoren, die vor dem 1. Januar 1995 produziert wurden, in die Schweiz importiert werden!

 

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