Einlösung eines Schiffes
Einlösen eines Schiffes / Benötigte Unterlagen; Schifffahrtsamt Zug
Einlösung eines Schiffes
Sie sind Besitzer eines Schiffes geworden und möchten so schnell wie möglich aufs Wasser. Damit dies möglich wird, sind vorerst einige Punkte zu beachten: Schiffe ab einer Länge von 2,5 Metern müssen eingelöst (immatrikuliert) werden (siehe Ausweis und Kontrollschild). Dafür benötigen wir von Ihnen das kantonale Anmeldeformular mit den entsprechenden Unterlagen.
Achtung:
Gemäss der Schweizerischen Abgasbestimmung können keine Motoren, die vor dem 1. Januar 1995 produziert wurden, in die Schweiz importiert werden!