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Ausweis und Kontrollschild

Schiffsausweis und Kontrollschild; Schifffahrtsamt Zug

Ausweis und Kontrollschild

Grundsätzlich benötigen alle Schiffe, die auf oder über einer Wasserfläche stationiert oder auf einem öffentlichen Gewässer eingesetzt werden einen Schiffsausweis und ein Kontrollschild.

Davon ausgenommen sind nur:

  • Schiffe, die kürzer sind als 2.50m
  • Paddelboote, Strandboote und andere Freizeitgeräte
  • Kajaks, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter


Vom Kanton werden keine Kontrollschilder abgegeben. Der Bootsbesitzer ist verantwortlich für das sachgerechte Anbringen der Kennzeichen.

Die Kennzeichen sind auf beiden Seiten des Schiffes an gut sichtbarer Stelle in witterungsbeständigen lateinischen Schriftzeichen und arabischen Ziffern anzubringen. Bei Schiffen mit Kollektiv-Schiffsausweis genügt das Mitführen der Kennzeichen an gut sichtbarer Stelle.

Die Schriftzeichen und Ziffern müssen bei Schiffen mit einer Länge bis zu 15 m mindestens 8 cm, bei den übrigen Schiffen mindestens 20 cm hoch sein. Ihre Breite und die Stärke der Striche sind entsprechend der Höhe zu bemessen. Die Schriftzeichen und Ziffern müssen hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund und gut lesbar sein.

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