Aktuell
Landesverweisungen
Ausgesprochene Landesverweisungen und vollzogene Ausschaffungen im Kanton Zug
Revision Ausländergesetz
Auf den 1. Januar 2019 wird das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) geändert in Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).
Meldung Erwerbstätigkeit VA/Flüchtlinge
Ab dem 1. Januar 2019 genügt für die Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen (Ausweis F) und anerkannten Flüchtlingen (Ausweis B) eine einfache Meldung. Die Aufnahme und Beendigung der Erwerbstätigkeit sowie ein Stellenwechsel ist gemäss Art. 85a AIG vorgängig bei der zuständigen kantonalen Behörde am Arbeitsort zu melden.