Sportverein, Sportverband
Generelle Information
An die Teilnahme von internationalen Wettkämpfen können Beitrage gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Beitragsgesuch samt Dokumenten einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrages durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Schriftliches Gesuch um Sportfonds-Beitrag
- Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Wettkampfteilnahme mit Angaben über die Startgeld-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Programm/Ausschreibung des Wettkampfes
- evtl. weitere Informationen
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)
Allgemeines
Gesuche um Beiträge an die Kosten der Wettkampfteilnahme sind vor dem Anlass zu beantragen.
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
Karin Inderbitzin-Bossard
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/sport
karin.inderbitzin@zg.ch
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Richtlinien Sportaktivitäten | 18.02.2020 |