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Sportverein, Sportverband

Hinweise und Vorgaben Swisslos-Sportfonds Gelder

Generelle Information

An die Teilnahme von internationalen Wettkämpfen können Beitrage gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Beitragsgesuch samt Dokumenten einreichen
  3. Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des Beitrages durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Schriftliches Gesuch um Sportfonds-Beitrag
  • Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
  • Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Wettkampfteilnahme mit Angaben über die Startgeld-, Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
  • Programm/Ausschreibung des Wettkampfes
  • evtl. weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)

Allgemeines

Gesuche um Beiträge an die Kosten der Wettkampfteilnahme sind vor dem Anlass zu beantragen.
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.

Adresse

Amt für Sport des Kantons Zug
Karin Inderbitzin-Bossard
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/sport

Downloads

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Typ Titel Bearbeitet
Richtlinien Sportaktivitäten 18.02.2020

Weitere Informationen

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