Sportamt
Coronavirus - Aktuelle Vorkehrungen im Amt für Sport
Wie andere Unternehmen und Behörden ist auch das Amt für Sport von den Entwicklungen rund um Corona betroffen. Daher gelten einstweilen die folgenden Vorkehrungen:
- Der Publikumsschalter ist wieder offen.
- Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit unser Kontaktformular oder unsere Mailadresse sport@zug.ch.
Vorkehrungen zur Lockerung ab 6. Juni im Sportbereich
Sie finden die relevanten Informationen für den Sportbetrieb ab 6. Juni auf der Themenseite Covid-19 (nach unten scrollen).
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Information zur Soforthilfe Sport und zu Gesuchen aufgrund COVID-19
Am Dienstag, 24. März 2020 stellte der Regierungsrat des Kantons Zug für die Finanzierung der Soforthilfe für Sportorganisationen 5 Millionen Franken aus dem Sportfonds zur Verfügung.
Sportvereine, Sportverbände oder andere im Sport im Kanton Zug tätige Nonprofit-Organisationen können Soforthilfe beantragen. Dazu lesen Sie bitte das entsprechende Reglement und schicken das ausgefüllte Formular an das Amt für Sport.