Investitionen unter 50 000 Franken
Generelle Information
An die Errichtung, die Erweiterung, den Ausbau sowie die Sanierung von Sportanlagen und Sportbauten sowie von Gebäuden, Anlagen und Behältnissen, die dem Sport im weitesten Sinne dienen, können Beiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind zugerische sportbetriebsorientierte Trägerschaften
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Beitragsgesuch samt Dokumenten einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Schriftliches Gesuch um Sportfonds-Beitrag
- Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
Informationen über das Bauprojekt
- Projektbeschrieb, Grobkonzept
- Pläne Vorprojekt und/oder Projektskizzen
- Kostenvoranschlag
- Finanzierungsplan
- evtl. Grob-Zeitplan
- Stellungnahme der Standortgemeinde, evtl. Baubewilligung
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Swisslos-Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportinfrastrukturen §§ 12, 13, 14 (s. Downloads)
Allgemeines
Das Beitragsgesuch ist frühzeitig zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Sportamt einzureichen.
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
Andreas Koltszynski
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 55
www.zg.ch/sport
andreas.koltszynski@zg.ch
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Richtlinien Sportinfrastruktur | Richtlinie |