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Sportanlass

Sportanlass

Generelle Information

An die Organisation und Durchführung von Sportanlässen können Beiträge gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine, Sportverbände, Jugendverbände und Fachstellen sowie regionale und nationale Sportverbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und samt Dokumenten einreichen
  4. Beschluss des Regierungsrats oder der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  6. Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Schriftliches Gesuch um einen Sportfonds-Beitrag
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular «Sportanlass»
  • Detailbudget/Kostenzusammenstellung des Sportanlasses
  • Kopie des aktuellen Förderantrages «saubereveranstaltung.ch» (falls eine Anmeldung gemacht wurde)
  • Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
  • Programm/Ausschreibung des Sportanlasses (evtl. weitere Informationen zu Anlass)

Formular(e)

Antragsformular Sportanlass (s. Downloads)

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand: 1. Feb. 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)

Allgemeines

Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung eingereicht werden.

Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.

Adresse

Amt für Sport des Kantons Zug
Karin Inderbitzin-Bossard
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/sport

Downloads

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Typ Titel Bearbeitet
Antragsformular Sportanlass 05.02.2020
Richtlinien Sportaktivitäten 17.02.2020

Weitere Informationen

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