Sportanlass
Generelle Information
An die Organisation und Durchführung von Sportanlässen können Beiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine, Sportverbände, Jugendverbände und Fachstellen sowie regionale und nationale Sportverbände.
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Antragsformular ausfüllen
- Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und samt Dokumenten einreichen
- Beschluss des Regierungsrats oder der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Schriftliches Gesuch um einen Sportfonds-Beitrag
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular «Sportanlass»
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung des Sportanlasses
- Kopie des aktuellen Förderantrages «saubereveranstaltung.ch» (falls eine Anmeldung gemacht wurde)
- Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
- Programm/Ausschreibung des Sportanlasses (evtl. weitere Informationen zu Anlass)
Formular(e)
Antragsformular Sportanlass (s. Downloads)
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand: 1. Feb. 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)
Allgemeines
Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung eingereicht werden.
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
Karin Inderbitzin-Bossard
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/sport
karin.inderbitzin@zg.ch
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Antragsformular Sportanlass | 05.02.2020 | |
| Richtlinien Sportaktivitäten | 17.02.2020 |