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Jugendlager

Jugendlager, Nachwuchstrainingslager

Generelle Information

An die Organisation und Durchführung von Jugendlagern bzw. Nachwuchstrainingslagern können Lagerbeiträge gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände sowie regionale und nationale Sportverbände.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Beitragsgesuch samt Dokumenten einreichen
  3. Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  4. Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Schriftliches Gesuch um Sportfonds-Beitrag
  • Detailbudget/Kostenzusammenstellung des Jugendlagers
  • Liste aller Teilnehmenden (aufgeführt mit Name/Vorname/Jahrgang/Wohnort/Vereinszugehörigkeit)
  • Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
  • Programm/Ausschreibung des Lagers (evtl. weitere Informationen)

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Swisslos-Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)

Allgemeines

Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.

Adresse

Amt für Sport des Kantons Zug
Karin Inderbitzin-Bossard
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/sport

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Typ Titel Bearbeitet
Richtlinien Sportaktivitäten 17.02.2020

Weitere Informationen

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