Jugendlager
Generelle Information
An die Organisation und Durchführung von Jugendlagern bzw. Nachwuchstrainingslagern können Lagerbeiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände sowie regionale und nationale Sportverbände.
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Beitragsgesuch samt Dokumenten einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Schriftliches Gesuch um Sportfonds-Beitrag
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung des Jugendlagers
- Liste aller Teilnehmenden (aufgeführt mit Name/Vorname/Jahrgang/Wohnort/Vereinszugehörigkeit)
- Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
- Programm/Ausschreibung des Lagers (evtl. weitere Informationen)
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Swisslos-Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6 (s. Downloads)
Allgemeines
Beitragsgesuche müssen vor der Durchführung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
Karin Inderbitzin-Bossard
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 54
www.zg.ch/sport
karin.inderbitzin@zg.ch
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Richtlinien Sportaktivitäten | 17.02.2020 |