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Zuger Sportverein: Zum Antrag für Jahresbeiträge

Sportverein

Generelle Information

An die allgemeine Vereinsarbeit können Jahresbeiträge in Form von Pauschalbeiträgen und Beiträge pro Vereinsmitglied gewährt werden.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Antragsformular ausfüllen
  3. Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und samt Dokumenten einreichen
  4. Beschluss des Regierungsrats über die Verteilung der Jahresbeiträge
  5. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  6. Auszahlung des Jahresbeitrages durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
  • Mitgliederlisten (gegliedert in Erwachsene und Jugendliche bis 20 Jahre)
  • Begründung zur Abweichung der Mitgliederzahlen zum Vorjahr
  • Liste mit Personalien und Trainingsintensität der Inhaberinnen und Inhaber von Swiss Olympic Card: Talent lokal/regional/national, Elite, Bronze, Silber, Gold

Formular(e)

  • Antragsformular 2020 für Zuger Sportverein (s. Downloads)

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Jahresbeiträge § 5 (s. Downloads)

Andere Dokumente

  • Informationsbrief Sportvereine für Erhebungsjahr 2020 (s. Downloads)
  • Beispiel Liste Swiss Olympic Card Inhaberinnen/Inhaber inkl. Trainingsintensität (s. Downloads)
  • Merkblatt für Sportvereine (s. Downloads)

Allgemeines

Der Mitteilungsbrief für die Erhebung der Mitgliederzahlen für Jahresbeiträge an bereits erfasste Zuger Sportvereine wird gegen Ende Februar des Erhebungsjahres per Post zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt ist das Formular online verfügbar.

Das Antragsformular inklusive Beilagen müssen per Post oder elektronisch jeweils bis spätestens 31. März dem Amt für Sport des Kantons Zug eingereicht werden.

Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.

Bemerkungen

Die Auszahlung der Jahresbeiträge erfolgt im Herbst des Erhebungsjahres.

Adresse

Amt für Sport des Kantons Zug
Andreas Koltszynski
Postfach
An der Aa 6
6301 Zug

Tel. +41 41 728 35 55
www.zg.ch/sport

 

Weitere Informationen

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