Regionaler Sportverband: Zum Antrag für Jahresbeiträge
Generelle Information
An die allgemeine Verbandsarbeit können Jahresbeiträge in Form von Pauschalbeiträgen gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zentralschweizer Regionalverbände.
Vorgehen
1. Verordnung und Richtlinien lesen
2. Antragsformular ausfüllen
3. Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und samt Dokumenten einreichen
4. Beschluss des Regierungsrats über die Verteilung der Jahresbeiträge
5. Mitteilung der Gesundheitsdirktion über die Beitragshöhe
6. Auszahlung des Jahresbeitrages durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
- Antragsformular 2020 für Zentralschweizer Regionalverband (s. Downloads)
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Jahresbeiträge § 5 (s. Downloads)
Andere Dokumente
- Informationen über das administrative Verfahren für das Erhebungsjahr 2020 (s. Downloads)
- Allgemeine Grundsätze zu Beiträgen an die Regionalverbände (s. Downloads)
Allgemeines
Das Antragsformular inklusive Beilagen muss per Post oder elektronisch jeweils bis spätestens 31. Mai dem Amt für Sport des Kantons Zug eingereicht werden.
Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.
Bemerkungen
Die Auszahlung der Jahresbeiträge erfolgt im Herbst des Erhebungsjahres.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
Andreas Koltszynski
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 55
www.zg.ch/sport
andreas.koltszynski@zg.ch
Downloads
| Titel | Typ | Dokumentart |
|---|---|---|
| Allgemeine Grundsätze | Merkblatt | |
| Antragsformular 2020 Regionalverband | Formulare | |
| Informationen über das administrative Verfahren | Informationsblatt | |
| Richtlinien Jahresbeiträge | Richtlinie |