Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation

Cool & Clean

Swiss Olympic Präventionskampagne Cool & Clean

Generelle Information

An Aktionen im Rahmen der Cool & Clean Kampagne von Swiss Olympic für gewalt- und dopingfreien, fairen Sport sowie einen verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln (Alkohol, Nikotin etc.) können Beiträge gewährt werden.
Über Cool & Clean im Kanton Zug gibt es einen kurzen Demofilm.

Vorbedingungen

Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine, sofern sich die jeweiligen TeamleiterInnen bei Cool & Clean über die Webapp registriert haben und mit ihren Team «coolandclean» - Schulungen durchführen und Commitments vereinbaren. Beiträge können einmal jährlich mittels Antragsformular des kantonalen Sportamtes eingereicht werden. Mitmachen können alle Teams von zugerischen Sportvereinen. Beiträge werden jedoch nur für Schulungen mit Jugendlichen im Alter von 10-20 gewährt. Beiträge für interne/externe Infos und C&C-Vereinsanlässe werden gewährt, wenn mit den Teams entsprechende Schulungen stattfanden und Commitments formuliert wurden.

Vorgehen

  1. Verordnung und Richtlinien lesen
  2. Bestimmungen auf Homepage von Cool & Clean lesen und sich als TeamleiterIn registrieren
  3. Antragsformular ausfüllen, unterschreiben und samt Dokumenten einreichen
  4. Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
  5. Auszahlung des «Cool & Clean-Beitrags» durch die kantonale Finanzverwaltung

Benötigte Dokumente

  • Ausgefülltes und unterschriebenes «Antragsformular Cool&Clean»
  • Teilnehmerliste
  • Einzahlungsschein versehen mit IBAN-Nummer
  • Detailunterlagen gemäss Hinweis auf Antragsformular, weitere Informationen / Unterlagen, insbesondere Kopien der vereinbarten Commitments, Presseberichte und gemachte Bilder können auch digital übermittelt werden

Formular(e)

Antragsformular Cool & Clean für Teams
Antragsformular Cool & Clean Sammelblatt für Vereine

Gesetzliche Grundlagen

Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten § 6, 6a, 6b und 6c (s. Downloads)

Bemerkungen

Für die unter Cool & Clean organisierten Aktionen/Events des Vereins kann diverses Material beim Amt für Sport geliehen werden. Man beachte die entsprechenden Infos auf der Homepage.

Allgemeines

Setzen mehrere Trainingsgruppen im Verein Cool & Clean um, sammelt der Cool & Clean -Vereinsverantwortliche die Abrechnungsblätter der Gruppen ein und fasst die Angaben auf einem Blatt zusammen.

Letzter Eingabetermin ist der 1. Februar des Folgejahres.

Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
Sportfonds-Subventionen.

Adresse

Amt für Sport des Kantons Zug
Beat Friedli
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 52
www.zg.ch/sport

Weitere Informationen

hidden placeholder

sport

hidden placeholder

behoerden

Fusszeile

Deutsch