Kader: Trainer und Funktionäre
Generelle Information
An die Aus- und Weiterbildungen von Kadern (Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter) der Zuger Sportvereine und -verbände welche nicht vom Bund, Kanton oder Verband mitfinanziert werden, können Beiträge gewährt werden.
Vorbedingungen
Beitragsberechtigt sind Zuger Sportvereine und -verbände
Vorgehen
- Verordnung und Richtlinien lesen
- Antragsformular ausfüllen
- Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und samt Dokumenten einreichen
- Beschluss der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Mitteilung der Gesundheitsdirektion über die Beitragshöhe
- Auszahlung des Beitrags durch die kantonale Finanzverwaltung
Benötigte Dokumente
- Schriftliches Gesuch um Sportfonds-Beitrag
- Kontoangaben versehen mit IBAN-Nummer
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular «Aus- und Weiterbildung Kader»
- Detailbudget/Kostenzusammenstellung der Aus- und Weiterbildung mit Angaben zu Kurs-,
- Reise- und allfälligen Übernachtungskosten
- Programm/Ausschreibung der Aus- bzw. Weiterbildung
- evtl. weitere Informationen zur Aus- und Weiterbildung
Formular(e)
- Antragsformular Aus- und Weiterbildung Kader (s. Download)
Gesetzliche Grundlagen
Sportgesetz vom 29. August 2002
Sportfonds-Verordnung vom 4. Oktober 2005 (Stand 1. Februar 2020)
Richtlinien zur Sportfonds-Verordnung: Sportaktivitäten §§ 6, 6a, 6b und 6c (s. Download)
Allgemeines
Gesuche um Beiträge an die Kosten der Aus- und Weiterbildungen von Kadern sind vor der Durchführung mit den erforderlichen Beilagen auf dem entsprechenden Formular einzureichen. Die eingereichten Angaben sind wahrheitsgetreu. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Sportfonds-Subventionen.
Adresse
Amt für Sport des Kantons Zug
Pascale Giaimo
An der Aa 6
Postfach
6301 Zug
Tel. +41 41 728 35 80
www.zg.ch/sport
pascale.giaimo@zg.ch
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Formular Aus-/WB Kader 2020 | 18.02.2020 | |
| Richtlinien Sportaktivitäten | 18.02.2020 |