Kantonale Sportstätten
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| 1_Reglement Schuljahr 2020/2021 | Gesetz | |
| 2_Gebührenordnung 2020/2021 | Informationsblatt | |
| 3_Belegungsplan Schuljahr 2020/2021 | ||
| 4_Reservationsantrag Schuljahr 2020/2021 | ||
| 5_Sperrzeiten_Kant_ Sportstätten_2020/2021 | ||
| GIBZ: Sperrzeiten 2020_2021 | ||
| KSZ: Sperrzeiten 2020/2021 | Merkblatt |
In den unten angeführten Dokumenten finden Sie alle Informationen zu Benützung, Gebühren und Reservation der Kantonalen Sportstätten.
Der Bundesrat hat am 27. Mai 2020 weitere Lockerungsschritte im Bereich der Sportaktivitäten beschlossen. Demnach dürfen Sportvereine ab dem 8. Juni 2020 wieder Trainings und Wettkämpfe in weitgehend normalem Rahmen durchführen. Im Zentrum stehen die Massnahmen zur Nachverfolgbarkeit allfälliger Infektionsketten. Die angepassten Rahmenvorgaben für die Sportaktivtäten, die von den Vereinen umgesetzt werden müssen, sind auf der Homepage von Swiss Olympic ersichtlich.
Im Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt wieder in allen Sportarten zulässig. Dies gilt auch für Sportaktivitäten, in denen ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist; sei dies aufgrund der Spielanordnung in Mannschaftssportarten (z.B. American Football oder Rugby) oder bei Tanzsportarten und in Kampfsportarten wie Schwingen, Ringen oder Boxen. Bei der Ausübung dieser Sportaktivitäten müssen jedoch die Trainings so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste.
1. Symptomfrei ins Training/Wettkampf - 2. Distanz halten - 3. Einhaltung der Hygieneregeln des BAG - 4. Präsenzlisten -5. Bezeichnung verantwortlicher Person