Stützungsfonds (COVID-19)
Zweck
Der Kanton Zug stellt im Sinne eines Auffangnetzes für Einzelunternehmen, Selbstständigerwerbende und kleine Unternehmen mit bis maximal 18 Vollzeitäquivalente (Lernende nicht mitgezählt), welche durch die Maschen der bereits existierenden Massnahmen fallen, einen à fonds perdu-Beitrag von 20 Millionen Franken zur Verfügung. Damit sollen Filialschliessungen, Konkurse, Kündigungen und weitere einschneidende negative Folgen verhindert bzw. abgefedert werden.
Der Unterstützungsfonds ist subsidiär und in Ergänzung zu den vom Bundesrat beschlossenen COVID-Massnahmen. Einen Überblick über die Massnahmen finden Sie auf der Internetseite der Volkswirtschaftsdirektion
Wie muss ich vorgehen?
Einreichung des Gesuchs:
Aus dem Stützungsfonds werden Beiträge auf Gesuch hin gewährt. Damit wir Ihr Gesuch prüfen können, benötigen wir Angaben zu Ihrer wirtschaftlichen Situation. Dazu füllen Sie bitte ein Antragsformular aus, welches Sie am Ende dieser Seite finden. Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular - als Excel-Dokument - an die E-Mail-Adresse stuetzungsfonds@zg.ch.
Die Zustellung ist nur elektronisch möglich. Per Post zugestellte oder unvollständig ausgefüllte Antragsformulare werden nicht bearbeitet.
Beitragshöhe:
Zu Lasten des Stützungsfonds werden pro Monat und Fall maximal Beiträge in der Höhe von 10 000 Franken gewährt, welche 80 Prozent der von der Entscheidungskommission berücksichtigten negativen finanziellen Auswirkungen des Coronavirus nicht überschreiten dürfen.
Eine Kommission entscheidet über Beiträge zu Lasten des Stützungsfonds. Aufgrund der zu erwartenden hohen Anzahl an Gesuchen können ablehnende Entscheide nur summarisch begründet werden. Es besteht kein Anspruch auf Ausrichtung eines Beitrags.
Wir werden die Gesuche so rasch wie möglich bearbeiten. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihnen nicht umgehend antworten können.
Rückzahlungspflicht nur in Ausnahmefällen:
- Sollte der Bund seine Massnahmen für diejenigen Fälle ausbauen, für welche die Gesuchsstellenden Beiträge aus dem Stützungsfonds des Kantons Zug erhalten haben, sind Sie zur Rückzahlung verpflichtet. Die Höhe der Rückzahlung entspricht denjenigen Beiträgen, welche die Gesuchstellenden durch die angepassten Bundesmassnahmen erhalten.
- Die Gesuchsstellenden bestätigen im Antragsformular, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind. Zu Unrecht bezahlte Beiträge sind zurückzuerstatten. Unwahre Angaben können Sanktionen nach sich ziehen.
Entbindung von der Geheimhaltungspflicht:
Damit die gemachten Angaben überprüft werden können, müssen die Gesuchsstellenden die zuständigen Amtsstellen des Kantons sowie die gemäss Verordnung zur Gewährung von Krediten und Solidarbürgschaften in Folge des Coronavirus kreditgebenden Banken von den Geheimhaltungsvorschriften entbinden, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Eine solche Entbindung ist nötig, um situativ entsprechende Abklärungen vornehmen und Missbrauch verhindern zu können (Details siehe Antragsformular).
Folgegesuch nach jeweils einem Monat:
Solange die Corona-Krise andauert und der Regierungsrat den Stützungsfonds aufrechterhält, können Sie nach jeweils einem Monat ein Folgegesuch stellen, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Das entsprechende Formular finden Sie unten. Wichtig ist, dass Sie uns die Antragsnummer des ersten Gesuchs im Folgegesuch mitteilen. Informieren Sie uns auch anhand der entsprechenden Felder im Formular, wie sich die Situation im letzten Monat entwickelt hat (alles unverändert, zusätzliche Beiträge oder Vergünstigungen erhalten, zusätzliche Schwierigkeiten usw.). Dieses Gesuch reichen Sie uns wie schon das erste mit den erforderlichen Beilagen ein. Das Gesuch und die Beilagen wurden im Umfang reduziert. Wichtig: Dieses Formular ist nur für Antragsteller, die schon einen Betrag erhalten haben. Alle anderen verwenden das Original-Antragsformular (ebenfalls unten).
FAQ und Antragsformular
| Titel |
|---|
| Fragen und Antworten zum Zuger Stützungsfonds.pdf |
| Antragsformular für Stützungsfonds für Zuger Firmen-v3f.xlsx |
| Folgeformular für Stützungsfonds für Zuger Firmen-v1a.xlsx |
Bitte das Antragsformular im Excel-Format senden und nicht als PDF-File.
Antragsformular an die E-Mail-Adresse stuetzungsfonds(at)zg.ch senden.