Übertritt II: 2. Sek. - Kurzzeitgymnasium Zuweisungsentscheid
Der Zuweisungsentscheid wird bis 15. März gefällt. Der von den Erziehungsberechtigten und der Klassenlehrperson am Zuweisungsgespräch unterzeichnete Zuweisungsentscheid berechtigt zum Besuch des Kurzzeitgymnasiums während eines Jahres.
Die Erziehungsberechtigten leiten den Zuweisungsentscheid bis spätestens 20. März zur Anmeldung an das Kurzzeitgymnasium weiter. Die Klassenlehrperson informiert die Schulleitung sowie die Rektorin, den Rektor der gemeindlichen Schulen über den Übertritt am Ende des 2. Sekundarschuljahres.
Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Die Erziehungsberechtigten können die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen der 2. Klasse der Sekundarschule zur Vorbereitung auf das Zuweisungsgespräch ausfüllen und diese an das Gespräch mit der Klassenlehrperson mitbringen. Sie erhalten die Unterlagen von der Klassenlehrperson zu Beginn des Schuljahres.
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| Typ | Titel |
|---|---|
| 2. Klasse Sekundarschule: Formular «Zuweisungsentscheid» |