Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Das Zeugnis ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Mit der Unterschrift wird lediglich ihre Einsichtnahme bestätigt. Sofern die Erziehungsberechtigten nicht mit dem Zeungis einverstanden sind, stehen den Erziehungsberechtigten Rechtsmittel zur Verfügung.
Geschiedene Erziehungsberechtigte mit gemeinsamer elterlicher Sorge
Es gilt die Gleichbehandlung beider Elternteile. Bei Informationen wie bspw. über die Leistungsbeurteilung im Zeugnis, welche dem Kind mit nach Hause gegeben werden, müssen sich die Erziehungsberechtigten entsprechend organisieren, damit beide davon Kenntnis erhalten. Es ist empfohlen, dass beide Elternteile die Einsichtnahme ins Zeugnis mit ihrer Unterschrift bestätigen.