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Semesterwechsel

Einsicht in Daten des vorherigen SemestersSemesterwechsel

Absenzen / Beobachtungen
Bei Semesterwechseln ist die Einsicht ins 1. Semester nach wie vor möglich. Lehrpersonen können auch im 2. Semester weiterhin Absenzen und Beobachtungen des 1. Semesters einsehen.

Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen
Die Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen sind nicht semesterabhängig. Sie können auch nach Semesterwechseln weiterhin bearbeitet werden. Zu berücksichtigen im Umgang mit den Beobachtungs- und Beurteilungsunterlagen ist, dass die beiden Semester eines Schuljahres in der Vorlage nicht ausgewiesen werden. Dennoch werden aufgrund dieses Instruments zweimal jährlich die überfachlichen Kompetenzen im Zeugnis beurteilt. Es empfiehlt sich deshalb semesterbezogene Beobachtungen und Beurteilungen bspw. farblich differenziert einzutragen.

Lernkontrollen
Lernkontrollen und zeugnisrelevante Journaleinträge sind nach einem Semesterwechsel für die Bearbeitung gesperrt. Sie können aber eingesehen werden.

Weitere Informationen

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