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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz - News

Vorsorgeauftrag - gültig nur nach Validierung durch die KESB

16.07.2019

Immer mehr Personen treffen Vorkehrungen für den Verlust ihrer Urteils- bzw. Handlungsunfähigkeit und setzen präventiv einen Vorsorgeauftrag auf. Dies macht Sinn. Was viele nicht wissen: nur wenn dieser durch die KESB validiert wird, ist er auch wirksam.

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Mario Häfliger wird neuer Präsident der Zuger KESB

01.07.2019

Der Zuger Regierungsrat hat Mario Häfliger zum neuen Präsidenten der Zuger KESB und damit auch zum neuen Leiter des Amts für Kindes- und Erwachsenenschutz ernannt. Er tritt die Nachfolge von Gabriella Zlauwinen an, die Ende Mai 2020 in den Ruhestand tritt.

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Private Beistände - Kanton Zug schöpft Potential aus

26.02.2019

Medienmitteilung Beistände - Kanton Zug schöpft Potential aus

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Weitere Informationen

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Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Telefon +41 41 723 79 70

Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB zu tätigen und sind sich unsicher?

So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: 041 723 79 70

Montag: 09:00 - 11:00

Mittwoch: 15:00 - 17:00

Freitag: 09:00 - 11:00

oder per E-Mail: info.kes@zg.ch

Kontakt priMa-Fachstelle für private Mandatspersonen

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