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Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz - News

Familienangehörige als Beistände - kaum mehr Fehler dank Beratung und Weiterbildung

12.12.2019

Medienmitteilung Familienangehörige als Beistände - kaum mehr Fehler dank Beratung und Weiterbildung

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Zuger KESB: Zurückhaltung bei behördlichen Massnahmen

05.09.2019

Die Statistik 2018 der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) zeigt: Die Fall- und Massnahmenzahlen im Kanton Zug weisen gegenüber dem Vorjahr nur geringe Schwankungen auf. Die am häufigsten ergriffene Massnahme war wie im Jahr zuvor die Vertretungsbeistandschaft bei den Erwachsenen und die Erziehungsbeistandschaft sowie die Regelung des Besuchsrechts bei den Kindern. Ein Anstieg ist bei den Gefährdungsmeldungen zu verzeichnen

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Wichtiges zum Vorsorgeauftrag

22.07.2019

Sie finden hier das Wichtigste zum Vorsorgeauftrag.

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Weitere Informationen

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Kontakt

Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Telefon +41 41 723 79 70

Beabsichtigen Sie eine Meldung bei der KESB zu tätigen und sind sich unsicher?

So können Sie sich vorab wie folgt informieren:

Telefonisch unter: 041 723 79 70

Montag: 09:00 - 11:00

Mittwoch: 15:00 - 17:00

Freitag: 09:00 - 11:00

oder per E-Mail: info.kes@zg.ch

Kontakt priMa-Fachstelle für private Mandatspersonen

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