3. Umgebungsschutz von Denkmälern
Bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines schützenswerten oder geschützten Denkmals dürfen dessen Wert nicht wesentlich beeinträchtigen. Solche Bauvorhaben werden deshalb von den Baubewilligungsbehörden dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme überwiesen.
https://publisher-zgch-dev.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/direktion-des-innern/amt-fuer-denkmalpflege-und-archaeologie/mein-bauvorhaben/umgebungsschutz
https://publisher-zgch-dev.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
3. Umgebungsschutz von Denkmälern - News