3. Umgebungsschutz von Denkmälern
Bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines schützenswerten oder geschützten Denkmals dürfen dessen Wert nicht wesentlich beeinträchtigen. Solche Bauvorhaben werden deshalb von den Baubewilligungsbehörden dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme überwiesen.
Bild Legende:
Bauliche Veränderungen in der näheren Umgebung eines schützenswerten oder geschützten Denkmals dürfen dessen Wert nicht wesentlich beeinträchtigen. Solche Bauvorhaben werden deshalb von den Baubewilligungsbehörden dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme überwiesen.
Damit Ihr Bauvorhaben reibungslos abläuft, sollten Sie Folgendes beachten:
- Planen Sie grössere Veränderungen am Äusseren einer Liegenschaft, die in der näheren Umgebung eines schützenswerten oder geschützten Denkmals steht, erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Baubewilligungsbehörde oder bei der Bauberatung der Denkmalpflege, ob die geplante Massnahme den Umgebungsschutz tangieren könnte und worauf besonders zu achten ist.