2. Schützenswerte Denkmäler
Schützenswerte Denkmäler sind Bauwerke, für die aufgrund erster Abklärungen eine Schutzvermutung besteht. Mit Beschluss der Direktion des Innern werden diese Objekte ins Inventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen. Damit wird sichergestellt, dass im Falle geplanter baulicher Veränderungen frühzeitig abgeklärt werden kann, ob und wenn ja, wie weit denkmalpflegerische Interessen zu berücksichtigen sind. Die Baubewilligungsbehörden der Gemeinden laden deshalb bei baulichen Veränderungen an solchen Objekten die kantonale Denkmalpflege zu einer offiziellen Stellungnahme ein.
https://publisher-zgch-dev.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/direktion-des-innern/amt-fuer-denkmalpflege-und-archaeologie/mein-bauvorhaben/schuetzenswerte-denkmaeler
https://publisher-zgch-dev.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
2. Schützenswerte Denkmäler - News