Inventarisation
Die schützenswerten Denkmäler im Kanton Zug werden in einem Inventar erfasst. Das Denkmalschutzgesetz sieht vor, dass das Inventar periodisch aktualisiert wird, in der Regel im Rahmen der gemeindlichen Ortsplanungsrevisionen.
Die erste umfassende Aktualisierung des Inventars erfolgte 2012-2018 und bildet nun eine Grundlage für die laufenden Ortsplanungsrevisionen in den Gemeinden.
Ein aktuelles Inventar schafft Klarheit und verbessert die Rechtssicherheit im Hinblick auf anstehende Bewilligungsverfahren.
Das Inventar der schützenswerten Denkmäler und das Verzeichnis der geschützten Denkmäler können auf der Seite Inventar und Verzeichnis der Denkmäler oder im Geoviewer ZugMap abgerufen werden.