Bewilligungen Videoüberwachung
Verzeichnis der Videoüberwachungsanlagen im Kanton Zug
Das Gesetz über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (VideoG) legt Voraussetzungen und Rahmenbedingungen von Videoüberwachungen durch öffentliche Organe des Kantons Zug fest.
Behörden und Verwaltungsstellen des Kantons oder der Gemeinden sowie Private, denen öffentliche Aufgaben übertragen sind («Organe»), dürfen zum Schutz von Personen und Sachen vor strafbaren Handlungen sowie zur Verhinderung, Verfolgung und Aufklärung von Straftaten öffentliche und öffentlich zugängliche Räume mit tonlosen Bildaufzeichnungs- und Bildübermittlungsgeräten überwachen.
Solche Videoüberwachungen sind bewilligungspflichtig. Die Datenschutzstelle veröffentlicht die im Kanton Zug erteilten Bewilligungen einschliesslich der Angaben zu den Aufnahmebereichen (siehe Tabelle unten).
Die Bewilligung ist auf maximal fünf Jahre befristet und durch Gesuch erneuerbar. Zur Beurteilung der Wirksamkeit einer Videoüberwachung dient die Vorfallsliste.
Weitere Informationen zum Videoüberwachungsgesetz und das «Musterformular für Gesuch Videoüberwachung» finden Sie auf der Webseite der Zuger Polizei.
Für Videoüberwachungsanlagen von Privaten (Einzelpersonen oder Firmen) ist das Bundesgesetz über den Datenschutz massgebend. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat dazu ein Merkblatt herausgegeben.
| Standort | Überwachtes Objekt / Areal | Aufnahmebereich | Bewilligung |
| Baar | Altersheime Martinspark und Bahnmatt EG Baar | ||
| Oberägeri | Tierkörpersammelstelle Ökihof Wassermattli, EG Oberägeri | ||
| Steinhausen | Tiefgarage Zentrumsüberbauung EG Steinhausen | ||
| Unterägeri | Werkhof, Ökihof, Feuerwehr, Räume Senioren / Jugendliche, EG Unterägeri | ||
| Zug | Betreibungsamt der Stadt Zug | ||
| Zug | Feuerwehr und Werkhof Stadt Zug | ||
| Zug | Fussballstadion Stadt Zug | ||
| Zug |
Gubelstrasse bis Bossard Arena, Umgebung Bossard Arena, Umgebung Bahnhof Zug1 |
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| Zug |
Leichtathletikstadion Stadt Zug |
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| Zug |
Soziale Dienste der Stadt Zug |
1 Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung der von der Zuger Polizei beantragten Videoüberwachung auf ihre Rechtmässigkeit hin umfassend beurteilt. In seinem Urteil vom 18. Dezember 2018 hält das Verwaltungsgericht fest, dass die Videoüberwachung als Massnahme dazu geeignet und erforderlich sei, um Straftaten zu verhindern und begangene Delikte zu verfolgen und aufzuklären.
Das Verwaltungsgericht erteilte damit grünes Licht für eine durchgehend betriebene Videoüberwachung beim Bahnhofplatz und bei den westlichen Bahnhofausgängen in der Stadt Zug. Im Gebiet ab der Gubelstrasse bis zur Bossard-Arena ist die Videoüberwachung jedoch zeitlich einzuschränken, so dass sie nur bei Veranstaltungen erfolgt, bei denen mit Ausschreitungen bzw. dem Begehen von strafbaren Handlungen gerechnet werden muss.