Unterfeld Baar
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Baar
- Baulinienplan Nordstrasse, Teilstück: Kreisel Unterfeld
- Baulinienplan Göblikanal, Teilstrecke: Unterfeld
- Gewässerbaulinienplan Stampfibach, Gebiet Unterfeld
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), werden die Baulinienpläne zusammen mit dem Gewässerbaulinienplan
vom 25. September bis 26. Oktober 2015
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug, sowie auf der Gemeindekanzlei Baar öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird bei der Gemeinde Baar der Bebauungsplan Unterfeld öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer vom Plan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 21. September 2015
Baudirektion des Kantons Zug
Heinz Tännler, Landammann
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| 01_BL Göblikanal.pdf | 23.09.2015 | |
| 02_BL Nordstrasse.pdf | 23.09.2015 | |
| 03_Einladung zum Mitbericht.pdf | 23.09.2015 | |
| 04_GL Stampfibach.pdf | 23.09.2015 | |
| 05_Mitbericht | 23.09.2015 |