Gemeinde Cham - Schilfförderungsmassnahme
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Cham
Auflage für die Schilfförderungsmassnahme «Sicherung des letzten Seebinsen-Bestands Eslen, Cham» am Zugersee und Gesuch um eine fischereirechtliche Bewilligung
Gemäss den einschlägigen Vorschriften wird das Projekt
vom 18. Januar bis 6. Februar 2019
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Cham, Mandelhof, Cham, öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.
Zug, 18. Januar 2019
Tiefbauamt des Kantons Zug
Urs Lehmann, Kantonsingenieur
Downloads
| Typ | Titel | Bearbeitet |
|---|---|---|
| Entwurf fischereirechtliche Bewilligung.pdf | 15.01.2019 | |
| Sicherung Binse.pdf | 15.01.2019 |