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Gemeinde Cham - Schilfförderungsmassnahme

Gemeinde Cham - Schilfförderungsmassnahme «Sicherung des letzten Seebinsen-Bestands Eslen, Cham»

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Cham

Auflage für die Schilfförderungsmassnahme «Sicherung des letzten Seebinsen-Bestands Eslen, Cham» am Zugersee und Gesuch um eine fischereirechtliche Bewilligung

Gemäss den einschlägigen Vorschriften wird das Projekt

vom 18. Januar bis 6. Februar 2019

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Cham, Mandelhof, Cham, öffentlich aufgelegt.

Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.

Zug, 18. Januar 2019

Tiefbauamt des Kantons Zug
Urs Lehmann, Kantonsingenieur

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Typ Titel Bearbeitet
Entwurf fischereirechtliche Bewilligung.pdf 15.01.2019
Sicherung Binse.pdf 15.01.2019

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TBA - öffentliche Auflagen

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