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Kantonsstrasse P, Knoten Industrie-Knoten Blatt, Neuheim

Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Knoten Industrie–Knoten Blatt» inklusive Strassenplan koordiniert mit der Lärmsanierung «Kantonsstrasse P, Knoten Sand AG–Knoten Blatt» und den dazugehörigen Verkehrsanordnungen

Öffentliche Planauflage

Gemeinde Neuheim

Öffentliche Planauflage für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse P, Knoten Industrie–Knoten Blatt» inklusive Strassenplan koordiniert mit der Lärmsanierung «Kantonsstrasse P, Knoten Sand AG–Knoten Blatt» und den dazugehörigen Verkehrsanordnungen

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) und § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 PBG, werden wie folgt öffentlich aufgelegt

- das Strassenbauprojekt inklusive Lärmsanierung
   vom 11. bis 30. Mai 2018

- der Sondernutzungsplan (Strassenplan)
   vom 11. Mai bis 11. Juni 2018

- die Signalisations- und Markierungspläne mit dazugehöriger Verkehrsanordnung der Sicherheitsdirektion vom 7. Mai 2018
   vom 11. Mai bis 11. Juni 2018

Die Gesuchsunterlagen können auf der Gemeinde Neuheim (Abteilung Bau und Planung, Dorfplatz 5, Neuheim) und beim Kanton Zug (Tiefbauamt, Aabachstrasse 5, Zug) während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug,
einzureichen.

Zug, 7. Mai 2018

Baudirektion des Kantons Zug

Urs Hürlimann,   Regierungsrat

 

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TBA - öffentliche Auflagen

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