Navigieren auf Kanton Zug

Inhaltsnavigation auf dieser Seite

Navigation
  • Öffentliche Auflagen
  • Gemeinde Menzingen, Bauprojekt Zufahrt alte Lorzentbelbrücke, Stützmauer 2, Ersatzneubau

Gemeinde Menzingen, Bauprojekt Zufahrt alte Lorzentbelbrücke, Stützmauer 2, Ersatzneubau

Gemeinde MenzingenÖffentliche Planauflage für das Bauprojekt «Zufahrt alte Lorzentobelbrücke, Stützmauer 2, Zufahrt Ost, BW 1704-3113, Ersatzneubau» und des Entwurfs der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung

Gemeinde Menzingen

Öffentliche Planauflage für das Bauprojekt «Zufahrt alte Lorzentobelbrücke, Stützmauer 2, Zufahrt Ost, BW 1704-3113, Ersatzneubau» und des Entwurfs der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung

Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, insbesondere gemäss § 15 des Gesetzes über Strassen und Wege vom 30. Mai 1996 (GSW; BGS 751.14) in Verbindung mit § 45 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) sowie Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG, SR 814.20) werden:

- das Bauprojekt»

vom 1. bis 20. Februar 2019

- der Entwurf «Gewässerschutzrechtliche Bewilligung»

vom 1. bis 20. Februar 2019

beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Einwohnergemeinde Menzingen, Rathaus, öffentlich aufgelegt.

Innert der Auflagefrist kann Einsprache erheben, wer von den Plänen und Gesuchen berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Unterlassung oder Änderung hat. Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen.

Zug, 1. Februar 2019

Baudirektion des Kantons Zug

Florian Weber, Regierungsrat

Downloads

Downloads
Typ Titel Bearbeitet
Entwurf gewässerschutzrechtliche Bewilligung.pdf 30.01.2019
Pfahl- und Schalungsplan.pdf 30.01.2019
Technischer Bericht.pdf 30.01.2019
Titelblatt_Dossier.pdf 30.01.2019

Weitere Informationen

hidden placeholder

TBA - öffentliche Auflagen

Fusszeile

Deutsch