Bewilligungsgesuch für Assistenz und Stellvertretung universitärer Berufe (Tierärztinnen und Tierärzte)
Wer im Kanton Zug als Assistent oder als Assistentin oder als Stellvertretung in einer Tierarztpraxis tätig sein möchte, beantragt vorgängig eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Die Bewilligung für Tierärztinnen und Tierärzte kann online beantragt werden.
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Bewilligungsgesuch für Assistenz und Stellvertretung universitärer Berufe (Tierärztinnen und Tierärzte)