Anmeldung 90 Tage Dienstleister und Bewilligungsgesuch für Assistenten und Stellvertretungen universitärer Berufe
Zusammenfassung
Wer im Kanton Zug als 90 Tage Dienstleister, als Assistent oder als Stellvertreter tätig ist, benötigt vorgängig eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion.
Generelle Information
Wer im Kanton Zug als 90 Tage Dienstleister, als Assistent oder als Stellvertreter tätig ist, benötigt vorgängig eine Bewilligung der Gesundheitsdirektion. Diese kann online für folgende Dienstleister angemeldet werden:
- Ärztin/Arzt
- Zahnärztin/Zahnarzt
- Apothekerin/Apotheker
- Chiropraktorin/Chiropraktor
Behördengang
- Formular ausfüllen und online zustellenoder ausdrucken und postalisch zustellen
- Rechnungsstellung erfolgt mit separater Post
Formular
Ergebnis
Prüfung des Gesuchs. Anschliessend Zustellung der Bestätigung/Bewilligung oder Ablehnungsentscheid
Kosten
- Anmeldung 90 Tage Dienstleister universitärer Berufe ist gebührenfrei
- Assistenzbewilligungen (gemäss Antrag, max. 5 Jahre) sind gebührenpflichtig
- Stellvertretungsbewilligungen (max. 6 Monate) sind gebührenpflichtig
Rechtliche Grundlagen
Medizinalberufegesetz vom 23. Juni 2006, Art 35 Bewilligungsvoraussetzungen (SR 821.11)
§ 7 Gesundheitsgesetz vom 30.10.2008 (BGS 821.1)
§§ 6 ff. Gesundheitsverordnung vom 30. Juni 2009 (BGS 821.11)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Adresse
Amt für Gesundheit
Medizinische Abteilung
Gartenstrasse 3
6300 Zug
Tel +41 41 728 35 11
gesund@zg.ch