Meldung für Veranstaltungen mit Lasern
Zusammenfassung
Veranstaltungen mit Lasern können während einer Übergangsfrist bis 1. Dezember 2020 nach SLV oder nach V-NISSG gemeldet werden.
Meldungen, die nach SLV eingereicht werden, werden auch nach SLV beurteilt. Dafür ist der Kanton Zug zuständig.
Meldungen, die nach V-NISSG eingereicht werden, werden gemäss V-NISSG durch das BAG beurteilt.
Da das BAG erst ab ca. Mitte 2020 ein Meldeportal hat und es noch keine Kurse für den erforderlichen Lasersachkundenachweis gibt, wird empfohlen, während der Übergangsfrist eine Meldung nach SLV zu machen.
Generelle Information
Der Veranstalter muss die Durchführung von Anlässen mit Laseranlagen der Klassen 1M, 2M, 3R, 3B und 4 dem Kanton mindestens 14 Tage im Voraus melden.
Diese Regelung gilt bis 1.12.2020, danach übernimmt das BAG den Vollzug. Meldungen können ab diesem Zeitpunkt nur noch über das Bundesportal gemacht werden.
Behördengang
- Online-Formular ausfüllen
- Das Formular kann nur gesendet werden, wenn die notwendigen Beilagen elektronisch eingefügt wurden. Ansonsten muss das Formular mit den Beilagen ausgedruckt an die untenstehende Adresse geschickt werden.
- Sie erhalten eine automatische Empfangsbestätigung der Meldung. Eine weitere Rückmeldung vom Amt für Gesundheit erhalten Sie nur, wenn die Angaben im Formular nicht korrekt oder unklar sind.
Formular
Erforderliche Dokumente
Beilage1: Ablauf der Veranstaltung wie zeitlicher Verlauf, Montage, Demontage,
Ablauf- Protokoll etc.
Beilage 2: Pläne mit Raumgrösse, Publikumsbereich, Spiegelkugeln,
Lasergeräte, Austrittsöffnung, Strahlführung etc.
Beilage 3: Technische Angaben zu den Lasergeräten, Risiko- / Notfallschema etc.
Rechtliche Grundlagen
Adresse
Amt für Gesundheit
Heilmittelkontrolle
Astrid Furrer
Projektleiterin Schall/Laser/spez. Projekte
Aegeristrasse 56
CH-6300 Zug
Tel: 041 728 39 35
astrid.furrer@zg.ch
www.zg.ch/gesund