10.04.2013
Ökihof-Nutzung nur für Zuger/innen
10.04.2013
Ab Mittwoch, 1. Mai, 2013 werden die Ökihofbesucher stichprobenweise kontrolliert. Jene mit fremden Nummernschildern, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Zug nachweisen können, werden weggewiesen.
KEIN ZUGANG FÜR AUSSERKANTONALE! KONTROLLEN AB 1. MAI.
Die Zuger Ökihöfe schützen sich gegen die Fremdentsorgung durch Kontrollen. Ab Mittwoch, 1. Mai 2013 werden ausserkantonale Ökihofbesucher stichprobenweise kontrolliert. Jene mit fremden Nummernschildern, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Zug nachweisen können, werden weggewiesen. Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zug können das Angebot aller Zuger Ökihöfe nutzen.