Ökihöfe nur für Zuger/innen
Ab Mittwoch, 1. Mai, 2013 werden die Ökihofbesucher stichprobenweise kontrolliert. Jene mit fremden Nummernschildern, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Zug nachweisen können, werden weggewiesen.
KEIN ZUGANG FÜR AUSSERKANTONALE
Personen mit fremden Nummernschildern werden stichprobenweise kontrolliert. Entsorgende, die keinen Wohn- oder Geschäftssitz im Kanton Zug nachweisen können, werden vom Ökihof weggewiesen. Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zug können das Angebot aller
Zuger Ökihöfe nutzen.
TV-Beitrag zu den Kontrollen in den Ökihöfen
Tele 1 Nachrichten v. 12. April 2013: Warum die Zuger Ökihöfe nur noch für Zuger und nicht mehr für ausserkantonale Personen zugänglich sind.
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| Typ | Titel | Dokumentart |
|---|---|---|
| Nur ZG ZUGELASSEN | Informationsblatt |