Hinweis Zutrittsregelung externe BetriebeBei der Ausführung von Arbeiten auf dem Areal der Justizvollzuganstalt Bostadel haben sämtliche Unternehmen, deren Angestellte sowie Lieferantinnen und Lieferanten die unten aufgeführten Richtlinien zu beachten.https://publisher-zgch-dev.webcloud7.ch/izug/platform/behoerden/weitere-organisationen/justizvollzugsanstalt-bostadel/strafanstalt-bostadel/zutrittsregelunghttps://publisher-zgch-dev.webcloud7.ch/izug/platform/logo.png
Hinweis Zutrittsregelung externe Betriebe
Bei der Ausführung von Arbeiten auf dem Areal der Justizvollzuganstalt Bostadel haben sämtliche Unternehmen, deren Angestellte sowie Lieferantinnen und Lieferanten die unten aufgeführten Richtlinien zu beachten.
Aufgrund des Sicherheitsbedarfs unseres Betriebes sind zeitliche Beschränkungen für alle Arbeiten und Lieferungen innerhalb des Anstaltsareals unumgänglich. Die folgenden Betribszeiten sind einzuhalten:
Morgens:
ab 07.00 bis 11.30 Uhr
Nachmittags:
ab 13.30 bis 16.30 Uhr
Bei der Ausführung von Arbeiten auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt Bostadel haben sämtliche Unternehmen, deren Angestellte sowie Lieferantinnen und Lieferanten die unten aufgeführten Richtlinien zu beachten.