Angestellte Privathaushalt
Mindestlöhne für Hausangestellte
Auf den 1. Januar 2011 trat die Verordnung des Bundes über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) in Kraft. Im NAV Hauswirtschaft wird ein verbindlicher Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten festgesetzt. Dieser liegt zwischen CHF 19.20 und CHF 23.20. Details zur Lohnhöhe sind in Art. 4 f. des NAV Hauswirtschaft ersichtlich.
Kollektive Haushalte wie Heime, Krankenhäuser usw. sind davon nicht betroffen. Die Verordnung gilt nicht für Arbeitsverhältnisse zwischen Personen, die zueinander in folgender Beziehung stehen: Ehefrau und Ehemann; eingetragene Partnerinnen und eingetragene Partner; Verwandte in gerader Linie und deren Ehegatten (z.B. Grossmutter oder Grossvater) sowie deren eingetragene Partnerinnen oder eingetragene Partner und Konkubinatspartnerinnen oder Konkubinatspartner. Die Verordnung gilt ebenfalls nicht für verschiedene Arbeitsverhältnisse, welche in Art. 2 des NAV Hauswirtschaft aufgelistet sind.
Der NAV Hausangestellte des Bundes regelt ausschliesslich die Mindestlöhne. Für die übrigen Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft wie Arbeits- und Ruhezeiten, Ferienanspruch, Feiertagsanspruch, Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Krankheitsfall, Überstundenentschädigung, Probezeit, Kündigung des Arbeitsverhältnisses usw. sind weiterhin der NAV Privathaushalt des Kantons Zug und das Obligationenrecht anwendbar.
Betreuung oder Pflege zu Hause
Immer mehr Personen möchten auch dann in ihrer Wohnung wohnen bleiben, wenn sie im Haushalt oder im Bereich der Pflege in irgendeiner Form auf Hilfe angewiesen sind. Diese Unterstützung kann oft von den Angehörigen nicht erbracht werden, weshalb sie jemanden anstellen wollen. Bei der Anstellung einer Person für die Betreuung und/oder Pflege zu Hause muss unbedingt auf die verschiedenen rechtlichen Bestimmungen geachtet werden, damit niemand "schwarz" oder ohne Bewilligung beschäftigt wird.
Die Broschüre "Betreuung oder Pflege zu Hause" gibt Auskunft darüber und beinhaltet Angaben zu folgenden Anstellungsverhältnissen:
- Auftrag an Firma oder Einzelperson
- Arbeitsvertrag und Personalverleih
Zusätzlich gibt sie Anhaltspunkte, welche Tätigkeiten bewilligungspflichtig bzw. bewilligungsfrei sind. In der Broschüre werden zudem Adressen genannt, bei denen weitere Informationen erhältlich sind.
Für Auskünfte stehen Ihnen Herr Alexander Sutter und Herr Martin Lüönd gerne zur Verfügung.
Downloads
| Typ | Titel | Dokumentart |
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| Betreuung oder Pflege zu Hause | Dokument | |
| Merkblatt für Hausangestellte | Informationsblatt |