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09.11.2011

285 / Zuger Polizei: Licht schützt

09.11.2011

Zug, 9. November 2011, 09:00 Uhr


285 / MEDIENMITTEILUNG

Zuger Polizei: Licht schützt

Die Zuger Polizei wird in den kommenden Wochen wieder ein Augenlicht auf die korrekte Beleuchtung von Fahrrädern und Mofas werfen. Denken Sie an Ihre Eigenverantwortung. Schützen Sie sich und fahren Sie nur mit Licht! Auch ein neues Give-away der Zuger Polizei erinnert daran, dass Licht schützt.

Ohne Beleuchtung haben Radfahrer gemäss der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) nachts ein dreimal höheres Unfallrisiko als am Tag. Bei Regen, Schnee und Gegenlicht erhöht es sich sogar bis auf das Zehnfache. Mit fehlendem oder ungenügendem Licht nimmt eine Autofahrerin oder ein Autofahrer ein Velofahrer erst aus 25 Metern Entfernung wahr. Unter Umständen zu wenig, um eine Kollision verhindern zu können. Die bfu dazu: "Mit lichtreflektierenden Artikeln sind Sie bereits aus einer Distanz von 140 Metern sichtbar."

Velos müssen von Gesetzes wegen über eine Beleuchtung sowie über Reflektoren vorne, hinten und an den Pedalen verfügen. Das Licht muss vorne weiss und hinten ruhend rot leuchten. Blinklichter sind nicht zulässig.

Als Velofahrer gehört man zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Die Zuger Polizei erinnert die Radfahrer deshalb an ihre Eigenverantwortung. Zusätzlich wird die Polizei ab Montag, 14. November 2011, auf dem ganzen Kantonsgebiet Zweiräder (Velos und Mofas) gezielt auf deren Beleuchtung kontrollieren.

Cleaning Pad für eine klare Sicht

In diesem Zusammenhang werden die Einsatzkräfte der Zuger Polizei auch sogenannte Mobile Cleaning Pads als Give-away an die Verkehrsteilnehmenden abgeben. Diese reinigen Displayoberflächen von Smartphones zuverlässig und lassen sich ohne Spuren zu hinterlassen einfach auf der Rückseite des Handys fixieren. Das Pad erinnert den Benutzer stets daran, dass Licht schützt - nicht nur wie erwähnt vor Unfällen, sondern auch vor Einbrechern und Übergriffen.

Keine Velovignetten mehr ab 2012

Nach einem Entscheid des Bundesrates, müssen ab dem 1. Januar 2012 an Fahrräder in der Schweiz keine Velovignetten mehr angebracht werden. Für Schäden werden künftig die Haftpflichtversicherungen oder die Lenker aufkommen müssen. Alles weitere dazu finden Sie beim Bundesamt für Strassen.


Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden

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